Der Rat der Stadt stellt fest, dass
ihm die Jahresrechnung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2003 vom
Bürgermeister termingerecht zugeleitet worden ist. Das Rechnungsergebnis der
Jahresrechnung und ihre Anlagen – insbesondere der Rechenschaftsbericht
– werden zur Kenntnis genommen. Die Jahresrechnung wird einstimmig zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. |
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