Auszug - Sonderrücklage "Zweckentfremdung von Wohnraum"  

 
 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 29.03.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0043/2004 Sonderrücklage "Zweckentfremdung von Wohnraum"
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Rat der Stadt beschließt, das Aufkommen der Sonderrücklage „Zweckentfremdung von Wohnraum“ dem Stiftungsvermögen „Stiftung Wohnungshilfswerk“ zuzuführen und hierzu 103

Stadtverordneter Bilstein fragt an, ob die Verwaltung die rechtliche Seite dieses Beschlussvorschlages abgeklärt hat. Beigeordneter Graef teilt mit, dass er zwecks Überprüfung mit dem Ministerium Kontakt aufgenommen hat. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Rechtslage.

 

Der Rat der Stadt beschließt bei 6 Gegenstimmen (4 SPD, 2 Grüne) vorbehaltlich der Rechtsprüfung durch das Ministerium, das Aufkommen der Sonderrücklage “Zweckentfremdung von Wohnraum” dem Stiftungsvermögen “Stiftung Wohnungshilfswerk” zuzuführen und hierzu 103.382,29 € überplanmäßig der Sonderrücklage “Stiftung Wohnungshilfswerk” über die Haushaltsstelle 1.910.919.0.6 gutzuschreiben. Die Deckung erfolgt durch die Auflösung /Entnahme aus der Sonderrücklage “Zweckentfremdung von Wohnraum”.