Stadtverordneter Bilstein fragt an, ob
die Verwaltung die rechtliche Seite dieses Beschlussvorschlages abgeklärt hat.
Beigeordneter Graef teilt mit, dass er zwecks Überprüfung mit dem Ministerium
Kontakt aufgenommen hat. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung
der Rechtslage. Der Rat der Stadt beschließt bei 6
Gegenstimmen (4 SPD, 2 Grüne) vorbehaltlich der Rechtsprüfung durch das
Ministerium, das Aufkommen der Sonderrücklage “Zweckentfremdung von
Wohnraum” dem Stiftungsvermögen “Stiftung Wohnungshilfswerk”
zuzuführen und hierzu 103.382,29 € überplanmäßig der Sonderrücklage
“Stiftung Wohnungshilfswerk” über die Haushaltsstelle 1.910.919.0.6
gutzuschreiben. Die Deckung erfolgt durch die Auflösung /Entnahme aus der
Sonderrücklage “Zweckentfremdung von Wohnraum”. |
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