|  |  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 
 A) Aufstellungsbeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Vogelsang“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufzustellen, zu beschließen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist der dieser Vorlage beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. 
 
 B) Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Vogelsang“ einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den § 13a BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen. 
 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|  |  | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||