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A) Aufstellungsbeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Vogelsang“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB (als Bebauungsplan der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren aufzustellen, zu beschließen. Die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entfällt. Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets ist der dieser Vorlage beigefügten Anlage 2 zu entnehmen.
B) Offenlagebeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Vogelsang“ einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den § 13a BauGB öffentlich auszulegen und die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen.
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