A) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Hinter dem Hofe“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 „Hinter dem Hofe“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 8 (3) BauGB (Parallelverfahren).
Die Abgrenzung des Plangebietes der 39. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 85 „Hinter dem Hofe“ ist aus den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtsplänen zu ersehen.
B) Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wermelskirchen „Autobahnohr“ und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 8 (3) BauGB (Parallelverfahren).
Die Abgrenzung des Plangebietes der 40. Änderung des FNP und des Bebauungsplanes Nr. 86 „Autobahnohr“ ist aus den dieser Sitzungsvorlage beigefügten Übersichtsplänen zu ersehen.
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