Auszug - Bebauungsplan Nr. 76 "Lüffringhausen Nord" a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB b) Beschluss über das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB c) Beschluss über die abwägungsrelevanten Inhalte des städtebaulichen Vertrages d) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76 "Lüffringhausen Nord"  

 
 
öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.03.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0062/2003/2 Bebauungsplan Nr. 76 "Lüffringhausen Nord"
a) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
b) Beschluss über das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB
c) Beschluss über die abwägungsrelevanten Inhalte des städtebaulichen Vertrages
d) Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 76 "Lüffringhausen Nord"
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Schwanke,Evelyn
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

a) Der Rat der Stadt beschließt die Kenntnisnahme bzw

a)                  Der Rat der Stadt beschließt bei 12 Gegenstimmen (10 SPD, 2 Grüne) die Kenntnisnahme bzw. Berücksichtigung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge wie folgt:

 

Der Rat nimmt die unter Punkt 1 bis 4 eingereichten Stellungnahmen (EWR GmbH, Amt für Agrarordnung, BEW GmbH und Staatliches Umweltamt Köln) zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zur Kenntnis und beschließt bei 12 Gegenstimmen (10 SPD, 2 Grüne), dass aus städtebaulicher Sicht Oberleitungen nicht in Frage kommen.

 

Der Rat der Stadt nimmt die beiden Stellungnahmen der Unteren Landschaftsbehörde zur naturschutzrechtlichen Eingriffsbilanzierung zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Landrates aus verkehrsrechtlicher Sicht zur Kenntnis.

 

b)         Der Rat der Stadt nimmt die Zustimmung des Investors im Rahmen des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB zu "Änderungen nach der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 76" zur Kenntnis.

 

c)         Der Rat nimmt die abwägungsrelevanten Inhalte zu finanziellen und planungsrechtlichen Regelungen für den Städtebaulichen Vertrag gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

d)         Der Rat der Stadt beschließt bei 12 Gegenstimmen (10 SPD, 2 Grüne) den Bebauungsplan Nr. 76 "Lüffringhausen Nord" einschließlich der Textlichen Festsetzungen gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung und billigt die zugehörige Begründung.