a)
Der Rat der Stadt beschließt bei 12 Gegenstimmen (10
SPD, 2 Grüne) die Kenntnisnahme bzw. Berücksichtigung der im Rahmen der
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen
entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen
Beschlussvorschläge wie folgt: Der
Rat nimmt die unter Punkt 1 bis 4 eingereichten Stellungnahmen (EWR GmbH, Amt
für Agrarordnung, BEW GmbH und Staatliches Umweltamt Köln) zur Kenntnis. Der
Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Deutschen Telekom zur Kenntnis und
beschließt bei 12 Gegenstimmen (10 SPD, 2 Grüne), dass aus städtebaulicher
Sicht Oberleitungen nicht in Frage kommen. Der
Rat der Stadt nimmt die beiden Stellungnahmen der Unteren Landschaftsbehörde
zur naturschutzrechtlichen Eingriffsbilanzierung zur Kenntnis. Der
Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme des Landrates aus verkehrsrechtlicher
Sicht zur Kenntnis. b) Der Rat
der Stadt nimmt die Zustimmung des Investors im Rahmen des vereinfachten
Verfahrens nach § 13 BauGB zu "Änderungen nach der Offenlage des
Bebauungsplanes Nr. 76" zur Kenntnis. c) Der Rat
nimmt die abwägungsrelevanten Inhalte zu finanziellen und planungsrechtlichen
Regelungen für den Städtebaulichen Vertrag gemäß der Stellungnahme der
Verwaltung zur Kenntnis. d) Der Rat
der Stadt beschließt bei 12 Gegenstimmen (10 SPD, 2 Grüne) den Bebauungsplan
Nr. 76 "Lüffringhausen Nord" einschließlich der Textlichen
Festsetzungen gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung und billigt die zugehörige
Begründung. |
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