Auszug - Gebührenkalkulation 2014 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
31. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 31.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:57 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2691/2013 Gebührenkalkulation 2014 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2014 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt einstimmig

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 15.04.2014 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            165,00 €              (bisher 158,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            410,00 €              (bisher 361,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        231,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.