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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zur Kenntnis zu nehmen, dass mit Inkrafttreten der vorläufigen Anordnung Sengbachtalsperre am 15.02.2014 der Erlass von Außenbereichssatzungen in Wasserschutzzone II der Sengbachtalsperre verboten ist.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die Verfahren zur Aufstellung von Außenbereichssatzungen für die Bereiche Büschhausen und Haid einzustellen.
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