Auszug - Außenbereichssatzungen Büschhausen und Haid; Einstellung der Verfahren  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 05.05.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2783/2014 Außenbereichssatzungen Büschhausen und Haid;
Einstellung der Verfahren
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Röthling, Bernd
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zur Kenntnis zu nehmen, dass mit Inkrafttreten der vorläufigen Anordnung Sengbachtalsperre am 15.02.2014 der Erlass von Außenbereichssatzungen in Wasserschutzzone II der Sengbachtalsperre verboten ist.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die Verfahren zur Aufstellung von Außenbereichssatzungen für die Bereiche Büschhausen und Haid einzustellen.