Der Rat der Stadt stellt gemäß § 25 Abs. 7 GO NRW einstimmig
fest, dass der am 08.03.2004 eingegangene Antrag zur Umgestaltung des
Schwanenplatzes, vertreten durch die Herren 1. Robert Weber, geb. 07.12.1928, wohnhaft Viktoriastraße 3, 2. Horst Wild, geb. 07.12.1946, wohnhaft Markt 1, 3. Gerd Jörgens, geb. 01.02.1949, wohnhaft Eich 7, zulässig ist. |
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