Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei einer Enthaltung (FDP) dem Rat der Stadt zu beschließen:
- die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2014 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der am 31.03.2014 beschlossenen Änderungen sowie der als Anlage beigefügten Änderungen,
- die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für die Jahre 2014 – 2022 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der am 31.03.2014 beschlossenen Änderungen sowie der als Anlage beigefügten Änderungen.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NRW (siehe Seiten 509 - 513 des Haushaltsplanes) zur Kenntnis.
Die Haushaltssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.