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Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit Inkrafttreten der vorläufigen Anordnung Sengbachtalsperre am 15.02.2014 der Erlass von Außenbereichssatzungen in Wasserschutzzone II der Sengbachtalsperre verboten ist.
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Verfahren zur Aufstellung von Außenbereichssatzungen für die Bereiche Büschhausen und Haid einzustellen. |
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