Die Mitglieder des Ausschusses schlagen vor, die Abwägung der unter Punkt 8.3 (auf den Seiten 5 und 6) behandelten Stellungnahme aus Sicht der Abteilung Kreisstraßen und Verkehr des Rheinisch-Bergischen Kreises anders, als in der Sitzungsvorlage RAT/2814/2014 dargestellt, vorzunehmen. Dies bringt der Vorsitzende Herr Burghoff zur Abstimmung.
A) Behandlung der Anregung unter Punkt 8.3, letzter Absatz: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander, die Hinweise aus Sicht der Abteilung Kreisstraßen und Verkehr zu 8.3 teilweise zu berücksichtigen (siehe der Abschnitt „Vermeidung Angstraum“). Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, die verkehrliche Situation mit Aufnahme des Schulbetriebes im Wege eines Monitorings zu beobachten und ggf. erforderliche Maßnahmen abzuleiten.
A) Behandlung der übrigen Anregungen Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Abwägung der übrigen, im Rahmen der Offenlage der zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Vogelsang“ vorgebrachten Anregungen, wie in dieser Sitzungsvorlage dargestellt, vorzunehmen.
B) Satzungsbeschluss Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 „Am Vogelsang“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen. Der Begründung wird zugestimmt.
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