Auszug - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Verkehrsanlage Am Stadtpark / Dabringhauser Straße  

 
 
46. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 01.04.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0055/2004 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Verkehrsanlage
Am Stadtpark / Dabringhauser Straße
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Sachkundiger Bürger Hake (WNK) nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung und Beschlussfassung nicht teil

Sachkundiger Bürger Hake (WNK) nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung und  Beschlussfassung nicht teil.

 

Stadtverordneter Peters (SPD) fragt an, ob für die Maßnahme die vorhandene Erschließung ausreichend sei.

Herr Graef erläutert, dass diese Situation mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeibehörde mit dem Ergebnis abgestimmt wurde, dass die  vorhandene Erschließung ausreichend sei.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, mit dem Bauherrn, der Firma Ingrid Schmidt GmbH & Co. Bauträger & Immobilien KG, Industriestr. 18, 42929 Wermelskirchen, einen Vertrag über straßenbauliche Maßnahmen zur Erschließung eines Grundstückes im Bereich Am Stadtpark/Dabringhauser Straße abzuschließen.