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Sachkundiger Bürger Hake (WNK) nimmt aus Gründen des § 31 GO NRW an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Stadtverordneter Peters (SPD) fragt an, ob für die Maßnahme die vorhandene Erschließung ausreichend sei. Herr Graef erläutert, dass diese Situation mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizeibehörde mit dem Ergebnis abgestimmt wurde, dass die vorhandene Erschließung ausreichend sei. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, mit dem Bauherrn, der Firma Ingrid Schmidt GmbH & Co. Bauträger & Immobilien KG, Industriestr. 18, 42929 Wermelskirchen, einen Vertrag über straßenbauliche Maßnahmen zur Erschließung eines Grundstückes im Bereich Am Stadtpark/Dabringhauser Straße abzuschließen.
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