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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, mit dem
Bauherrn, der Firma Ingrid Schmidt GmbH & Co. Bauträger & Immobilien
KG, Industriestr. 18, 42929 Wermelskirchen, einen Vertrag über straßenbauliche
Maßnahmen zur Erschließung eines Grundstückes im Bereich Am
Stadtpark/Dabringhauser Straße abzuschließen. Sachverhalt: Der Bauherr hat einen positiven Bauvorbescheid nach den Bestimmungen der Bauordnung für die Bebauung des Grundstückes Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 32, Flurstück 251, 219, 249 u.a. erhalten. Zulässig ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 25 WE, einem Gemeinschaftsraum, zwei Läden und 30 Stellplätzen. Die geordnete öffentliche Erschließung soll über die vorhandene Verkehrsfläche “Am Stadtpark” und die Dabringhauser Straße erfolgen. Für die Wohnbebauung an der Verkehrsanlage Am Stadtpark hat die Stadt einen städtebaulichen Vertrag mit der Firma Ulrich Fleck GmbH als Bauträger Ende 1996 zur Realisierung eines öffentlichen Stadtparkes und einer angrenzenden Wohnbebauung im Bereich Jörgensgasse/Dabringhauser Straße abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt die Bebaubarkeit für die Wohnbebauung im Bereich des Stadtparkes und die öffentliche Erschließung hierfür. Mit der abschließenden Abwicklung des Vertrages übernimmt die Stadt die Erschließungsanlage und die Verkehrssicherungspflicht sowie die Haftungs- und Unterhaltungspflicht. Die Verkehrsanlage wurde bisher nur abgenommen und die dabei festgestellten Mängel beseitigt. Die Übernahme dieser Erschließungsanlage zur rechtlichen Nutzung für die Allgemeinheit als öffentliche Straße ist bisher noch nicht erfolgt. Um die Nutzung der Verkehrsanlage Am Stadtpark, Haftung bei eventuellen Schäden und die Zusicherung der Zufahrt zu den erforderlichen Stellplätzen zu regeln, ist dieser öffentlich-rechtliche Vertrag über straßenbauliche Maßnahmen zur Erschließung eines Grundstückes im Bereich Am Stadtpark/Dabringhauser Straße abzuschließen. Der Bauherr hat seine schriftliche Zustimmung zum Abschluss dieses Vertrages eingereicht. Anlagen: Vertrag über straßenbauliche Maßnahmen Lageplan
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