Vorlage - RAT/0055/2004  

 
 
Betreff: Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Nutzung der Verkehrsanlage
Am Stadtpark / Dabringhauser Straße
Status:öffentlich  
Verfasser:Ritter, Dietlinde
Federführend:Bauverwaltungsamt Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
01.04.2004 
46. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
17.05.2004 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt, mit dem Bauherrn, der Firma Ingrid Schmidt GmbH & Co. Bauträger & Immobilien KG, Industriestr. 18, 42929 Wermelskirchen, einen Vertrag über straßenbauliche Maßnahmen zur Erschließung eines Grundstückes im Bereich Am Stadtpark/Dabringhauser Straße abzuschließen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Der Bauherr hat einen positiven Bauvorbescheid nach den Bestimmungen der Bauordnung für die Bebauung des Grundstückes Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 32, Flurstück 251, 219, 249 u.a. erhalten. Zulässig ist der Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 25 WE, einem Gemeinschaftsraum, zwei Läden und 30 Stellplätzen.

Die geordnete öffentliche Erschließung soll über die vorhandene Verkehrsfläche “Am Stadtpark” und die Dabringhauser Straße erfolgen.

 

Für die Wohnbebauung an der Verkehrsanlage Am Stadtpark hat die Stadt einen städtebaulichen Vertrag mit der Firma Ulrich Fleck GmbH als Bauträger Ende 1996 zur Realisierung eines öffentlichen Stadtparkes und einer angrenzenden Wohnbebauung im Bereich Jörgensgasse/Dabringhauser Straße abgeschlossen. Dieser Vertrag regelt die Bebaubarkeit für die Wohnbebauung im Bereich des Stadtparkes und die öffentliche Erschließung hierfür. Mit der abschließenden Abwicklung des Vertrages übernimmt die Stadt die Erschließungsanlage und die Verkehrssicherungspflicht sowie die Haftungs- und Unterhaltungspflicht.

 

Die Verkehrsanlage wurde bisher nur abgenommen und die dabei festgestellten Mängel beseitigt. Die Übernahme dieser Erschließungsanlage zur rechtlichen Nutzung für die Allgemeinheit als öffentliche Straße ist bisher noch nicht erfolgt.

 

Um die Nutzung der Verkehrsanlage Am Stadtpark, Haftung bei eventuellen Schäden und die Zusicherung der Zufahrt zu den erforderlichen Stellplätzen zu regeln, ist dieser öffentlich-rechtliche Vertrag über straßenbauliche Maßnahmen zur Erschließung eines Grundstückes im Bereich Am Stadtpark/Dabringhauser Straße abzuschließen.

Der Bauherr hat seine schriftliche Zustimmung zum Abschluss dieses Vertrages eingereicht.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Vertrag über straßenbauliche Maßnahmen

Lageplan

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift