Herr Graef erläutert, dass für die Ausschussmitglieder, die dem Rat der Stadt angehören oder bereits in einem anderen Ausschuss verpflichtet wurden, keine neuen Verpflichtungen vorgenommen werden müssen.
Die Verpflichtung wird vollzogen, indem die Ausschussmitglieder durch Erhebung von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden, welche vom Vorsitzenden des Ausschusses vorgelesen wird:
„Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach besten Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wermelskirchen zu erfüllen.“
Verpflichtet werden:
- Herr Andreas Weilermann - Herr Andreas Willinghöfer - Frau Claudia Schadt - Frau Claudia Scholl - Frau Christine Wirges - Herr Robert Dahlhoff - Frau Anja Röder - Frau Nicoletta Arand - Frau Iman Jasmin Blume - Frau Cornelia Hütt-Fischer - Frau Susanne Burghoff - Frau Anne Lee Weik - Frau Anne Ueberholz - Frau Sabrina Herbst - Herr Gerhard Höller - Herr Uwe Intorf - Frau Beatrice Angela Glagow
Auf Anfrage wird der Niederschrift eine Auflistung aller Ausschussmitglieder beigefügt.
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