Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Hufer Weg" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
3. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 29.09.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2843/2014 Herstellung der Erschließungsanlage "Hufer Weg"
Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Örs, Mehmet
 
Beschluss


Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Flurstücke „Hufer Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung

Flur

Flurstücknummer

(054936) Niederwermelskirchen

14

739

(054936) Niederwermelskirchen

14

741

(054936) Niederwermelskirchen

14

743

(054936) Niederwermelskirchen

14

746

(054936) Niederwermelskirchen

14

748

(054936) Niederwermelskirchen

14

750

(054936) Niederwermelskirchen

14

752

(054936) Niederwermelskirchen

14

756 (Teilstück)

(054936) Niederwermelskirchen

14

758

(054936) Niederwermelskirchen

14

760

(054936) Niederwermelskirchen

14

762

(054936) Niederwermelskirchen

14

764

 

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen