Herr Opitz (UWG) begründet den Antrag seiner Fraktion. Herr Schmalt (CDU) hält die Beratung der Angelegenheit für entbehrlich und schließt sich der Auffassung der Verwaltung an, dass die Möglichkeiten in Wermelskirchen zur Entsorgung von Gartenabfällen ausreichen und Gebühren verursachergerecht erhoben werden sollten. Herr Klophaus (SPD) teilt mit, dass seine Fraktion das im Antrag formulierte Anliegen der UWG-Fraktion nicht unterstützt. Herr Klophaus erinnert daran, dass es nach der (inzwischen aufgehobenen) Verbrennungssatzung der Stadt Wermelskirchen lediglich zulässig war, kleine Mengen Kleingartenabfälle zu verbrennen. Große Mengen Grünabfälle mussten bereits damals über die Kompostierungsanlage oder die anderen, dargestellten Möglichkeiten entsorgt werden. Herr Schunk weist darauf hin, dass bei einer kostenpflichtigen Entsorgung der Grünabfälle das Risiko besteht, dass Betroffene ihre Gartenabfälle in der Landschaft entsorgen und damit die Umwelt in einem erheblichen Maße belasten. Herr Rehse (WNK) regt an, die Verwaltung möge prüfen, ob und in welcher Form eine Abholung von Grünabfällen (gegen Gebühr) analog zur Sperrmüllabfuhr durchgeführt werden könnte. Beschluss: Der Ausschuss für
Umweltfragen nimmt das Prüfungsergebnis der Verwaltung zum Antrag der
UWG-Fraktion zur Kenntnis. |
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