Auszug - Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 4
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Feuer- und Rettungswache, Unterrichtsraum 1.OG
Ort: 42929 Wermelskirchen, Vorm Eickerberg 2a
RAT/2985/2014 Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss


Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“r das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt

 

a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                             11,46 € (bisher 12,35 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)               92,10 € (bisher 62,99 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                           23,00 € (unverändert)

 

b) die 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von

Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung

 

zu beschließen.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, im Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 4.850 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.           

 

Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden vom Betriebsleiter Bernd Hibst beantwortet.