Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt
a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:
Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 11,46 € (bisher 12,35 €) Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien) 92,10 € (bisher 62,99 €) Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00 € (unverändert)
b) die 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung
zu beschließen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, im Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 4.850 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden vom Betriebsleiter Bernd Hibst beantwortet. |
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