Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt
a) die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:
Schmutzwasser 3,25 € (unverändert) Niederschlagswasser 1,40 € (unverändert) Durchleitungsgebühr 2,12 € (bisher 2,06 €)
b) die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasser-beseitigungssatzung – ABS) in der vorgelegten Form
zu beschließen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 80.000 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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