Auszug - Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 3
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 04.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:04 Anlass: Sitzung
Raum: Feuer- und Rettungswache, Unterrichtsraum 1.OG
Ort: 42929 Wermelskirchen, Vorm Eickerberg 2a
RAT/2994/2014 Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss


Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“r das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt

 

a) die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

                            Schmutzwasser                            3,25 € (unverändert)

                            Niederschlagswasser                            1,40 € (unverändert)

                            Durchleitungsgebühr                            2,12 € (bisher 2,06 €)

 

b) die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) in der vorgelegten Form

 

zu beschließen.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 80.000 zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.