Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Änderung der Abfallsatzung zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (Linke) dem Rat der Stadt, die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Einsammlung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen in der Stadt Wermelskirchen (Abfallsatzung) vom 16.01.2013 in der von der Verwaltung vorgelegten Form zu beschließen.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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