Auszug - Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2992/2014 Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            171,00 €              (bisher 165,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            414,00 €              (bisher 410,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        225,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                 1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Ein Exemplar der 13. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.