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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (Linke) dem Rat der Stadt
a) die Abfallgebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt: Kommunaler Siedlungsabfall 1,86 €/ltr Bioabfall 0,85 €/ltr
b) die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Form zu beschließen.
Ein Exemplar der Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
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