Auszug - Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 08.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:01 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2993/2014 Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“r das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einmütig bei 1 Enthaltung (Linke) dem Rat der Stadt

 

a)      die Abfallgebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:

Kommunaler Siedlungsabfall                            1,86 €/ltr

Bioabfall                                                        0,85 €/ltr  

 

b)      die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Form zu beschließen.

 

Ein Exemplar der Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.