Auszug - Prüfung der Gültigkeit der Kommunalwahl 2014 - Wahl des Rates der Stadt am 25.05.2014  

 
 
4. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 5
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2862/2014 Prüfung der Gültigkeit der Kommunalwahl 2014
- Wahl des Rates der Stadt am 25.05.2014
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
 
Beschluss


Der Rat der Stadt stellt nach § 40 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes einstimmig fest, dass bei der Wahl des Rates der Stadt am 25.05.2014

 

  1. alle Gewählten die Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllt haben,
  2. bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im jeweils vorliegenden Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnte,
  3. die Wahlergebnisse vom Wahlausschuss der Stadt richtig festgestellt wurden.

 

Die Wahl des Rates der Stadt Wermelskirchen (Gemeindewahl) am 25.05.2014 wird daher nach § 40 Abs. 1d des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein Westfalen in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung Nordrhein Westfalen einstimmig r gültig erklärt.