Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Änderung der Abfallsatzung zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Einsammlung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen in der Stadt Wermelskirchen (Abfallsatzung) vom 16.01.2013 in der vorgelegten Form. Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||