Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (Die Linke)
a) die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:
Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 11,46 € (bisher 12,35 €) Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien) 92,10 € (bisher 62,99 €) Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00 € (unverändert)
b) die 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (Die Linke), im Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 4.850 € zu entnehmen. Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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