Auszug - Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995  

 
 
4. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2985/2014 Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „kalienabfuhr“r das Jahr 2015 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (Die Linke)

 

a)               die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)                             11,46 € (bisher 12,35 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)               92,10 € (bisher 62,99 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)                                           23,00 € (unverändert)

 

b)               die 15. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (Die Linke), im Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 4.850 € zu entnehmen. Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.