Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (Die Linke)
a) die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:
Schmutzwasser 3,25 € (unverändert) Niederschlagswasser 1,40 € (unverändert) Durchleitungsgebühr 2,12 € (bisher 2,06 €)
b) die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) in der vorgelegten Form.
Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (Die Linke), im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 80.000 € zu entnehmen. Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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