Auszug - Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)  

 
 
4. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2994/2014 Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“r das Jahr 2015 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (Die Linke)

 

a)               die Kanalbenutzungsgebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

                            Schmutzwasser                            3,25 € (unverändert)

                            Niederschlagswasser                            1,40 € (unverändert)

                            Durchleitungsgebühr                            2,12 € (bisher 2,06 €)

 

b)              die 7. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) in der vorgelegten Form.

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 2 Enthaltungen (Die Linke), im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 80.000 zu entnehmen. Ein Exemplar der 7. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.