Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig
a) die Abfallgebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt: Kommunaler Siedlungsabfall 1,86 €/ltr Bioabfall 0,85 €/ltr
b) die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Form.
Ein Exemplar der Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. |
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