Auszug - Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen  

 
 
4. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 11
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2993/2014 Gebührenkalkulation 2015 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ r das Jahr 2015 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig

 

a)      die Abfallgebühren ab dem 01.01.2015 wie folgt:

Kommunaler Siedlungsabfall                            1,86 €/ltr

Bioabfall                                                        0,85 €/ltr  

 

b)      die Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen in der vorgelegten Form.

 

Ein Exemplar der Neufassung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.