Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 2b BauGB die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“. Der Rat der Stadt beauftragt einstimmig die Verwaltung mit der Durchführung der landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW. |
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