Auszug - Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Wermelskirchen A) Aufstellungsbeschluss B) Auftrag zur Durchführung der landesplanerischen Abstimmung   

 
 
4. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 15.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3013/2014 Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" der Stadt Wermelskirchen
A) Aufstellungsbeschluss
B) Auftrag zur Durchführung der landesplanerischen Abstimmung
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn
 
Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß § 2 Absatz 1 BauGB i. V. m. § 5 Abs. 2b BauGB die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“. Der Rat der Stadt beauftragt einstimmig die Verwaltung mit der Durchführung der landesplanerischen Abstimmung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW.