Auszug - Schulentwicklungsplanung - Planungszeitraum 2011/2012 mit Prognose bis 2026/2027 Überprüfung der Grundschulverbünde Dabringhausen/Dhünn und Am Haiderbach  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 04.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3043/2015 Schulentwicklungsplanung - Planungszeitraum 2011/2012 mit Prognose bis 2026/2027
Überprüfung der Grundschulverbünde Dabringhausen/Dhünn und Am Haiderbach
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Dezernat II
Bearbeiter/-in: Voß, Andreas  Amt für Jugend, Bildung und Sport
 
Beschluss


Herr Seeger als Ausschussvorsitzender beantragt das Rederechtr Frau Lenz und Herrn Kolischus (Vorsitzender des Betreuungsvereins Hünger).

 

Der Ausschuss beschließt das Rederecht einmütig (2 Enthaltungen: FDP und Bürgerforum)

 

Frau Görne/Bürgerforum stellt Antrag auf Vertagung des Beschlussvorschlags. Der Ausschuss stimmt mit einem Verhältnis 11 : 4 (Bürgerforum, FDP, WNK, AFD) nicht zu.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik stimmt mit 13 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen (Bürgerforum und FDP) entgegen dem Beschlussvorschlag gegen die Änderung der bestehenden Schulentwicklungsplanung - Planungszeitraum ab 2011/2012 bis 2026/2027 -

 

a)               im Teilstandort Hünger des Grundschulverbundes Am Haiderbach ab dem Schuljahr 2015/2016 keine Eingangsklasse mehr zu bilden,

b)              den Teilstandort Hünger spätestens ab dem Schuljahr 2018/2019 zu schließen,

c)              den Grundschulverbund Am Haiderbach, bei Erhalt des Hauptstandortes Tente als eigenständige Grundschule, mit Ende des Schuljahres 2017/2018 aufzulösen

                            und

d)              die Schwanenschule zum nächstliegenden Schulstandort für die bisher dem Teilstandort Hünger zugeordneten Wohnbereiche zu erklären.