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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, bei den folgenden Haushaltsstellen fehlende Mittel überplanmäßig bereit zu stellen: a) Bei der H.-Stelle 1.510.981.0.9 „Finanzie rungsbeitrag zur Krankenhausfinanzierung gem. § 19 Abs. 1 KHG NW“ 19.592,33 €; die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.‑Stelle 1.900.361.0.3 „Investitionspauschale des Landes“, b) bei der H.-Stelle 1.700.985.0.1 „Zuführung Teilbetrag Investitionspauschale an Abwasserbetrieb“ 10.597,27 €; die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.‑Stelle 1.900.361.0.3 „Investitionspauschale des Landes“, c) bei der H.-Stelle 1.900.832.0.9 „Kreisumlage“ 129.001,67 €; die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.-Stelle 1.900.041.0.4 „Schlüsselzuweisungen“.
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