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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, bei den folgenden Haushaltsstellen fehlende Mittel überplanmäßig bereit zu stellen: a) Bei der H.-Stelle 1.510.981.0.9 „Finanzie rungsbeitrag zur Krankenhausfinanzierung gem. § 19 Abs. 1 KHG NW“ 19.592,33 €; die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.‑Stelle 1.900.361.0.3 „Investitionspauschale des Landes“, b) bei der H.-Stelle 1.700.985.0.1 „Zuführung Teilbetrag Investitionspauschale an Abwasserbetrieb“ 10.597,27 €; die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.‑Stelle 1.900.361.0.3 „Investitionspauschale des Landes“, c) bei der H.-Stelle 1.900.832.0.9 „Kreisumlage“ 129.001,67 €; die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.-Stelle 1.900.041.0.4 „Schlüsselzuweisungen“.
Sachverhalt: Aufgrund der Bescheide der Bezirksregierung Köln vom 05.03.2004 über den Finanz- und Lastenausgleich mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden für das Haushaltsjahr 2004 und vom 19.02.2004 über die Festsetzung der Beteiligung der Gemeinden zur Krankenhausfinanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2004 sind folgende überplanmäßige Mittelbereitstellungen aufgrund von Mehrausgaben erforderlich. a) H.-Stelle
1.510.981.0.0 „Finanzierungsbeitrag zur Krankenhausfinanzierung gem. § 19
Abs. 1 KHG NW“ Seit dem Jahr 2002 müssen die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen 20 % der Investitionskosten für die Krankenhausfinanzierung tragen. Der Ansatz für das Jahr 2004 wurde in Höhe des Ansatzes für das Haushaltsjahr 2003 gebildet. Ohne Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände wurden die Ansätze für Krankenhausinvestitionen für die Jahre 2004 und 2005 um rd. 18 % gegenüber 2003 erhöht. Dadurch erhöht sich der Finanzierungsanteil, den die Stadt Wermelskirchen zu tragen hat, gegenüber dem Ansatz von 176.200 € um 19.592,33 € auf 195.792,33 €. In dieser Höhe sind Mittel über-planmäßig bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der H.-Stelle 1.900.361.0.3 „Investitionspauschale“. b) H.-Stelle
1.700.985.0.1 „Zuführung Teilbetrag Investitionspauschale an
Abwasserbetrieb“ Seit der Zusammenfassung der Allgemeinen Investitionspauschale und der Abwasserinvestitionspauschale wird auf freiwilliger Basis ein Teilbetrag in Höhe von 25 % der Allgemeinen Investitionspauschale an den Abwasserbetrieb abgeführt. Für die Ansatzbildung 2004 wurde die 2. Proberechnung des Landes zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2004 als Grundlage genommen. Im Rahmen der Beschlussfassung zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2004/2005 im Januar/Februar 2004 wurde die zur Verfügung stehende Verbundmasse aufgrund des nur teilweisen Vorziehens der Steuerreform um insgesamt 330 Mio. € erhöht. Daher steigt auch die tatsächliche Investitionspauschale des Landes an die Stadt Wermelskirchen um 42.389,08 € auf 797.589,08 € gegenüber dem Haushaltsansatz. Als Folge dieser Steigerung erhöht sich auch der an den Abwasserbetrieb zu entrichtende Teilbetrag gegenüber dem Ansatz um 10.597,27 € auf 199.397,27 €. Die Mittel sind überplanmäßig bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt durch die o. g. Mehreinnahmen bei der H.-Stelle 1.900.361.0.3 „Investitionspauschale des Landes“. c) H.-Stelle
1.900.832.0.9 „Kreisumlage“ Aufgrund der unter b) dargestellten Erhöhung der Verbundmasse erhöhen sich auch die Schlüsselzuweisungen, die die Stadt Wermelskirchen in 2004 erhält. Die Einnahmen steigen gegenüber dem Ansatz in Höhe von 3.242.500 € um 423.296 € auf 3.665.796 €. Dadurch steigen auch die für die Kreisumlage maßgeblichen Umlagegrundlagen, so dass sich die Ausgaben um 129.001,67 € gegenüber dem Ansatz von 9.381.100 € erhöhen. Die Mittel sind überplanmäßig bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über die Mehreinnahmen bei der H.-Stelle 1.900.041.0.4 „Schlüsselzuweisungen“.
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