Auszug - Städt. Hauptschule Wermelskirchen Begrenzung der Schülerzahlen gem. § 46 Schulgesetz NRW  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Schule, Kultur und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2958/2014 Städt. Hauptschule Wermelskirchen
Begrenzung der Schülerzahlen gem. § 46 Schulgesetz NRW
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Voß, Andreas   
 
Beschluss


Frau Bahr (beratendes Mitglied Schulen) beantragt Rederecht für Herrn Lehr, welches einstimmig gewährt wird.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur  und Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik stimmt der Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität in der Städtischen Hauptschule mit 24 Schülern je Klasse im Durchschnitt bei Klassenraumgrößen von 50 qm/53 - 55 qm gem. § 46 (1) und (2) Schulgesetz NRW mit 14 : 1 (CDU) zu.

 

(Pavillongebäude: max. 22 Schülerinnen/Schüler, Altbau: max. 26 Schülerinnen/Schüler, so dass im Durchschnitt 24 Schülerinnen/Schüler erreicht werden und der Klassenfrequenzrichtwert damit nicht unterschritten wird. Ab dem Schuljahr 2015/2016 können die Schüler/innen gleichmäßig auf die beiden Gebäude verteilt werden).