Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Am Stumpf Anlage 1 und Anlage 2" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
5. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:54 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3059/2015 Herstellung der Erschließungsanlage "Am Stumpf Anlage 1 und Anlage 2"
Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Örs, Mehmet
 
Beschluss


Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Am Stumpf Anlage 1 und Anlage 2“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 15,

Flurstücke 33, 227, 283, 352, 354, 357, 359, 361, 363, 440

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.