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Stadtverordneter Bilstein regt an, die Auswirkungen einer Verlagerung der Reinigungspflicht auf Anlieger auch bei der Ausschreibung der Unternehmerleistungen zu berücksichtigen. Stadtverordneter Seeger empfiehlt, während des Versuchs seitens der Verwaltung die Reinigungsleistung zu kontrollieren sowie danach im zuständigen Ausschuss zu berichten. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt bei 2 Enthaltungen (SPD) und 2 Gegenstimmen (1 CDU, 1 SPD), die Straßenreinigungspflicht als Versuch für die Dauer von sechs Monaten auf die Anlieger im Rosenweg, unter den im Sachverhalt dargestellten Bedingungen zu übertragen.
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