Auszug - Anpassung der Notarztgebühr für Notärzte des Krankenhauses Wermelskirchen für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 11.05.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Bürgerhäuser,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Eich 6/8
RAT/3132/2015 Anpassung der Notarztgebühr für Notärzte des Krankenhauses Wermelskirchen für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2015 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2015 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            171,00 €              (unverändert)              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            414,00 €              (unverändert)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        225,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    209,52              (bisher 106,54 €)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.