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Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2015 zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2015 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport 171,00 € (unverändert) Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz 414,00 € (unverändert) Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz 225,00 € (unverändert) Notarzt je Einsatz 209,52 € (bisher 106,54 €) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 14. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 14. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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