Auszug - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Eipringhausen" A) Zustimmung zur Änderung des Vorhabenträgers B) Beschluss des Durchführungsvertrages C) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB D) Satzungsbeschluss gemäß §10 (1) BauGB  

 
 
47. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.05.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/0060/2003/2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 72 "Eipringhausen"
A) Zustimmung zur Änderung des Vorhabenträgers
B) Beschluss des Durchführungsvertrages
C) Beschluss über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
D) Satzungsbeschluss gemäß §10 (1) BauGB
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Stadtverordneter Schmitz (CDU) teilt für seine Fraktion mit, dass diese der Vorlage zustimmen werde

Stadtverordneter Schmitz (CDU) teilt für seine Fraktion mit, dass diese der Vorlage zustimmen werde. Weiterhin teilt er für seine Person mit, dass er dieser Vorlage nicht zustimmen werde.

Stadtverordneter Schulte (SPD) teilt mit, dass die SPD-Fraktion gegen die Punkte A, B und D stimmen und sich zu Punkt C dieser  Vorlage enthalten werde. Er kündigt eine gesonderte Stellungnahme der SPD-Fraktion zu Punkt C im Rat der Stadt an.

Stadtverordneter Opitz (UWG) merkt an, dass seines Erachtens hier, bei Anbindung an die L 157, ein Unfallbrennpunkt geschaffen werde. Er fragt an, ob die Verwaltung hier keine vorbeugenden Maßnahmen ergreifen kann.

Herr Graef erläutert, dass sich die Stadt durch Lehrrohrverlegung in diesem Bereich auf verkehrsregelnde Maßnahmen einstellt, damit diese falls erforderlich, zügig umgesetzt werden können. Zudem wird die Stadt geeignete vorbeugende Maßnahmen treffen, z. B. die Anbringung eines beheizbaren Spiegels, um hier keinen Unfallbrennpunkt entstehen zu lassen.

 

Zu A)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 11 Ja-Stimmen (CDU, WNK, UWG, FDP, Bürgerforum) und 4 Gegenstimmen (SPD) die Änderung des Vorhabenträgers in TERRA Haus+Grund GmbH, Tente 42a, 42929 Wermelskirchen, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

 

Zu B)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Ja-Stimmen (3 CDU, WNK, UWG, FDP, Bürgerforum) und 5 Gegenstimmen (SPD, 1 CDU) den Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 “Eipringhausen” mit dem Vorhabenträger TERRA Haus+Grund GmbH, Tente 42a, 42929 Wermelskirchen, in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Zu C)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Ja-Stimmen (3 CDU, WNK, UWG, FDP, Bürgerforum) und 1 Gegenstimme (1 CDU)  bei 4 Enthaltungen (SPD) die Kenntnisnahme, Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der im Sachverhalt dieser Sitzungsvorlage dargestellten jeweiligen Beschlussvorschläge zu beschließen.

 

Zu D)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mit 10 Ja-Stimmen (3 CDU, WNK, UWG, FDP, Bürgerforum) und 5 Gegenstimmen (SPD, 1 CDU) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 72 “Eipringhausen” gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung zu beschließen. Der Begründung in der Fassung vom 10.05.04 wird zugestimmt.