Auf Nachfrage von Stadtverordneten Schulte (SPD) zu Punkt 5 C erläutert Herr Schindler, dass die Fläche in Schürholz gegenüber dem Antrag um die Hälfte reduziert worden ist. Nach angeregter Diskussion im Ausschuss beantragt Stadtverordneter Opitz (UWG) den Punkt 5 D) in die nächste Sitzung zu vertagen, da hier noch Beratungsbedarf bestehe. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr stimmt dem Antrag mit 10 Ja-Stimmen (3 CDU, 2 WNK, 2 UWG, 2 Bürgerforum, 1 FDP) bei 5 Gegenbstimmen (SPD, 1 CDU) zu. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt einstimmig die Einleitung folgender Satzungsverfahren für verschiedene Ortslagen in Wermelskirchen Er beschließt einstimmig: A Die Einleitung der Verfahren zu einer Außenbereichssatzung nach § 35 (6) BauGB für die Ortslagen: Töckelhausen, Buchholzen Nord, Niederrautenbach und Staelsmühle B Die Weiterführung des Verfahrens der Außenbereichssatzung Ketzberger Höhe mit der geänderten Satzungsabgrenzung C Die Einleitung der Verfahren zu einer Ergänzungssatzung nach § 34 BauGB für Bereiche in Forthausen und Schürholz Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt mit 10 Ja-Stimmen (3 CDU, 2 WNK, 2 UWG, 2 Bürgerforum, 1 FDP) bei 5 Gegenbstimmen (SPD, 1 CDU) den Punkt 5 D in der nächsten Sitzung erneut zu beraten. |
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