Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt einstimmig, die Ausführungsfristen für die Herstellung der Erschließungsanlage gemäß § 17 des zwischen der Stadt und der GEBIG Immbilien- und Projektentwicklungsgesellschaft GmbH abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages einmalig bis zum 31.05.2005 zu verlängern. |
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