Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“, gemäß § 34 (4) Satz 1 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 (3) BauGB zu beschließen.
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