Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Ergänzung der bestehenden Klarstellungssatzung „Stumpf/Pantholz“ im Bereich „Am Stumpf“, gemäß § 34 (4) Satz 1
Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 (3) BauGB.