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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig,
1. dem Kreistagsbeschluss des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Thema "Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion" vom 18.06.2015 lt. Kreisvorlage KT-9/0078 voll inhaltlich zuzustimmen,
2. die Schulträgerschaft für die Pestalozzischule im Sinne des unter Ziffer 1. genannten Kreistagsbeschlusses zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufzugeben,
3. die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen - vom 10.05.1994 / 18.05.1994 / 21.07.1994 mit den Städten Burscheid und Leichlingen und - vom 24. bzw. 27.06.1997 mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie - die darauf gründenden Verwaltungsvereinbarungen einvernehmlich mit Ablauf zum 31.07.2016 aufzuheben,
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt,
1. den erforderlichen Vertrag über die Vermietung des Schulgebäudes Pestalozzischule, Robert-Stolz-Straße 19, 42929 Wermelskirchen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen,
2. die Inneneinrichtung der Pestalozzischule zu einem noch zu ermittelnden Wert an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu veräußern,
3. das bisher beschäftigte städtische Personal (Hausmeister, Sekretärin, Schulsozialarbeiter/in) im Rahmen des § 4 TVöD zum Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu versetzen, sofern eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt Wermelskirchen nicht möglich ist. Ggfls. wird über die Modalitäten im Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages unter Beteiligung des Personalrates verhandelt.
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