Auszug - Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion Weitere Entwicklung der Pestalozzischule  

 
 
7. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 12
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 22.06.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3112/2015 Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion
Weitere Entwicklung der Pestalozzischule
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Beteiligt:Amt für Jugend, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Voß, Andreas   
 
Beschluss


Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig,

 

1.               dem Kreistagsbeschluss des Rheinisch-Bergischen Kreises zum Thema "Zukunft der Förderschulen für Lern- und Entwicklungsverzögerungen im Rheinisch-Bergischen Kreis / Schulische Inklusion" vom 18.06.2015 lt. Kreisvorlage KT-9/0078 voll inhaltlich zuzustimmen,

 

2.               die Schulträgerschaft für die Pestalozzischule im Sinne des unter Ziffer 1. genannten Kreistagsbeschlusses zum Beginn des Schuljahres 2016/2017 aufzugeben,

 

3.               die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen

-          vom 10.05.1994 / 18.05.1994 / 21.07.1994 mit den Städten Burscheid und Leichlingen

und

-          vom 24. bzw. 27.06.1997 mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis sowie

-          die darauf gründenden Verwaltungsvereinbarungen

einvernehmlich mit Ablauf zum 31.07.2016 aufzuheben,

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt,

 

1.              den erforderlichen Vertrag über die Vermietung des Schulgebäudes Pestalozzischule, Robert-Stolz-Straße 19, 42929 Wermelskirchen mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis abzuschließen,

 

2.              die Inneneinrichtung der Pestalozzischule zu einem noch zu ermittelnden Wert an den Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu veräern,

 

3.              das bisher beschäftigte städtische Personal (Hausmeister, Sekretärin, Schulsozialarbeiter/in) im Rahmen des § 4 TVöD zum Rheinisch-Bergischen Kreis als zukünftigen Schulträger zu versetzen, sofern eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt Wermelskirchen nicht möglich ist. Ggfls. wird über die Modalitäten im Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages unter Beteiligung des Personalrates verhandelt.