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Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, die beigefügte 4. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 26.06.1995 über die Aufhebung und Verkürzung der Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten und bestimmte Betriebsarten für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen zu erlassen.
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