Auszug - 45. Änderung des Flächennutzungsplanes "Große Ledder Süd" und 1. Änderung und Erweiterung der Entwicklungssatzung "Große Ledder Süd" - Vorstellung der Planungsinhalte / Antrag der Bayer real Estate - Einleitungs- und Aufstellungsbeschlüsse  

 
 
9. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3208/2015 45. Änderung des Flächennutzungsplanes "Große Ledder Süd" und
1. Änderung und Erweiterung der Entwicklungssatzung "Große Ledder Süd"
- Vorstellung der Planungsinhalte / Antrag der Bayer real Estate
- Einleitungs- und Aufstellungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Menger-Schindler, Marlies
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Menger-Schindler, Marlies
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (5 CDU, 3 SPD, 3 WNK UWG Freie Wähler, 1 Büfo, 1 FDP, 1 sachkundiger Bürger Claus Zippmann) und 1 Nein-Stimme (Grüne), die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB zu beschließen. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen (5 CDU, 3 SPD, 3 WNK UWG Freie Wähler, 1 Büfo, 1 FDP, 1 sachkundiger Bürger Claus Zippmann) und 1 Nein-Stimme (Grüne), die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung und Erweiterung der Entwicklungssatzung „Große Ledderd“ zu beschließen. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

Das Satzungsänderungsverfahren ist parallel zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Der Umweltbericht ist um den Landschaftspflegerischen Begleitplan und die Artenschutzprüfung zu ergänzen. Die Landesplanerische Abstimmung hat zu erfolgen.