Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:
a) eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gem. § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW über 714.000 € inkl. MWSt. Als Deckung dienen in 2015 nicht in Anspruch genommene Verpflichtungsermächtigungen bei I 12111001 01000 7851000 (Ausbau Kolfhausen) und
b) die Mittel für die investiven Auszahlungen in den Entwurf des Haushaltsplanes 2016 aufzunehmen. |
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