Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 1 Enthaltung (Herr Rainer Schneider) die Aufstellung der 45. Änderung des Flächennutzungsplanes „Große Ledder Süd“ gemäß § 2 BauGB. Das Plangebiet der 45. Änderung liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Plandarstellung.
Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 1 Enthaltung (Herr Rainer Schneider) die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung und Erweiterung der Entwicklungssatzung „Große Ledder Süd“. Die genaue Festlegung des Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung. Das Satzungsänderungsverfahren ist parallel zur 45. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Der Umweltbericht ist um den Landschaftspflegerischen Begleitplan und die Artenschutzprüfung zu ergänzen. Die Landesplanerische Abstimmung hat zu erfolgen. |
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