Der Rat beschließt einmütig bei 1 Enthaltung (Herr Karl Springer), kurzfristig notwendige Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen zu ergreifen. Hierfür sollen jeweils Vorberatungen im Ältestenrat erfolgen. Die Beschlussvorschläge folgen den gemeinsamen Empfehlungen von Bürgermeister und Ältestenrat. Der Kämmerer wird ermächtigt, den sich hieraus ergebenden Finanzbedarf nach pflichtgemäßem Ermessen bereitzustellen. Hierüber ist der Rat nachträglich zu informieren.
Der Punkt II c.) der Beschlussvorlage – Markt 10 entfällt – Somit wird der Bergisch Löwe als Flüchtlingsunterbringung nicht in Betracht gezogen. |
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