Auszug - Kenntnisnahme einer Dringlichkeitsentscheidung vom 04.08.2015
Sicherstellung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz - Schaffung von Plätzen in zwei städtischen Kindertageseinrichtungen - Korrektur der investiven Kosten
Der Rat der Stadt Wermelskirchen genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung vom 04.08.2015, Schaffung von Kindergartenplätzen in zwei städtischen Einrichtungen –Korrektur der investiven Kosten.