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Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der vorgelegten Form zu beschließen.Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden von der Betriebsleitung beantwortet.
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