Vorlage - RAT/3287/2015  

 
 
Betreff: Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
Status:öffentlich  
Federführend:Städtischer Abwasserbetrieb - Verwaltung Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Dirk
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
10.12.2015 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2015 
10. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage 1 - Synopse Fäka Vorlage  
Anlage 2 - Neufassung Satzung Fäka  

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) in der vorgelegten Form.

 

Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

       


Sachverhalt:

Obwohl sich aus der Kalkulation 2016 der Fäkaliengebühren keine Veränderung der Gebührensätze ergeben hat (siehe auch: RAT/3273/2015), erfolgte eine Gegenüberstellung der bisherigen Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der Fassung der 15. Nachtragssatzung vom 16.12.2014 mit den Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes. Da die städtische Satzung im Laufe der Zeit nur punktuell angepasst wurde, ergeben sich entsprechende Abweichungen. Aus Sicht der Betriebsleitung ist daher eine Neufassung der Satzung sinnvoll.

 

In der Anlage zu dieser Vorlage sind zunächst in einer Synopse die bisherigen Regelungen, die Regelungen der beiden Mustersatzungen und die Regelungen der vorgeschlagenen Neufassung der Satzung dargestellt (Anlage 1).

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass zwei Mustersatzungen des Städte- und Gemeindebundes in der mittleren Spalte der Synopse dargestellt werden mussten. Es handelt sich dabei einerseits um die „Mustersatzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstückentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)“ und um die „Mustersatzung für die Erhebung von Abwassergebühren“. Insofern ist die Nummerierung der Mustersatzung nicht durchgängig.

 

Soweit möglich und darstellbar, wurden die entsprechenden Regelungen gegenübergestellt. Überwiegend sind die Regelungen der Mustersatzung übernommen worden, sofern nicht aufgrund der Erfahrungen im Rahmen der Veranlagung aus Sicht der Betriebsleitung Änderungen erforderlich waren oder aber die bisherigen Regelungen beibehalten werden konnten.

 

 

Erläuterungen zur Neufassung

 

Im Nachfolgenden wird Bezug genommen auf die Paragrafen der beigefügten Neufassung (Anlage 2) der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben):

 

Zu §§ 1 bis 8:

Es werden die Regelungen der Mustersatzung übernommen.

 

Zu § 9:

Es werden die Regelungen der Mustersatzung übernommen.

 

Zu § 9a:

Es werden die Regelungen der Mustersatzung übernommen. Es handelt sich hierbei um die Wiedergabe der Vorschriften der SüwVO Abwasser.

 

Zu § 10:

Es werden die zutreffenden Regelungen der Mustersatzung übernommen. In diesem Zusammenhang ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Mustersatzung hier auch auf Schmutz- und Niederschlagswassergebühren abstellt. Diese speziellen Regelungen sind für die Fäkaliengebühren nicht relevant.

 

Zu § 11:

Es erfolgt eine Verschmelzung der bisherigen Satzungsregelungen mit den Regelungen der Mustersatzung (Abwassergebühren). Insbesondere erfolgt hier eine rechtliche Klarstellung der Ermittlung der gebührenrelevanten Mengen für die Ermittlung der Gebühren für abflusslose Gruben. Gleichzeit wird eine weitgehende Angleichung an die Regelungen für Kanalbenutzer erreicht.


Zu § 12:

Diese Vorschrift bleibt bis auf eine Klarstellung „abflusslose Grube“ unverändert.

 

Zu § 13 bis 17:

Die bisherigen Regelungen werden zum Teil übernommen. Allerdings wird die bisherige Vorschrift auf fünf neue Paragrafen aufgeteilt. Damit wird eine größere Transparenz und Rechtssicherheit des Verwaltungsverfahrens erreicht.

 

Zu § 18 bis § 19:

Es werden die Regelungen der Mustersatzung übernommen.

 

Zu § 20:

Es erfolgt eine rechtliche Definition des Grundstücksbegriffs, welcher in der gesamten Satzung Anwendung findet.

 

 

        


Anlage/n:

Anlage 1 Synopse

Anlage 2 - Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)      

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Synopse Fäka Vorlage (128 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Neufassung Satzung Fäka (53 KB)      

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

hrliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept: (bei Ja: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

Wenn Ja, welche: