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Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die 8. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) in der vorgelegten Form zu beschließen.Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden von der Betriebsleitung beantwortet. |
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