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Auf Nachfrage von Herrn Mitglied des Rates Stefan Leßenich erläutert Herr Stadtkämmerer Bernd Hibst das Erfordernis, einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 5% anzusetzen.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungsdienst“ für das Jahr 2016 zur Kenntnis.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen
a) die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2016 wie folgt:
Krankentransportwagen (KTW) je Transport 189,00 € (bisher 171,00 €) Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz 421,00 € (bisher 414,00 €) Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz 263,00 € (bisher 225,00 €) Notarzt je Einsatz 209,52 € (unverändert) KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km) 1,50 € (unverändert)
b) die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
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