Auszug - Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 07.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3294/2015 Gebührenkalkulation 2016 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
 
Beschluss


Auf Nachfrage von Herrn Mitglied des Rates Stefan Leßenich erläutert Herr Stadtkämmerer Bernd Hibst das Erfordernis, einen kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 5% anzusetzen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2016 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2016 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            189,00 €              (bisher 171,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            421,00 €              (bisher 414,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        263,00 €              (bisher 225,00 €)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    209,52              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                 1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 15. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 15. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.